Alkohol
Ab 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine MPU an, bei wiederholter Auffälligkeit auch unterhalb dieser Grenze. Gegenstand der Begutachtung ist das Trinkverhalten vor und nach dem Vorfall.
Im Moment sieht es vielleicht dunkel aus. Wir begleiten Sie auch durch schwierige Zeiten.
Einzelberatung bei Alkohol, Drogen, Punkten in Flensburg und Straftaten im Straßenverkehr. Termine nach Vereinbarung.
Die MPU ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an. Begutachtet wird von einer amtlich anerkannten Stelle für Fahreignung.
Geprüft wird, ob die Ursachen des Vorfalls aufgearbeitet sind und ob die eingetretene Veränderung Bestand hat. Welche Fragestellung im Einzelfall gilt, steht im Anordnungsschreiben der Behörde.
Wir bereiten auf diese Begutachtung vor, in Einzelgesprächen in Eberswalde. Gutachten erstellen wir nicht, auf das Ergebnis haben wir keinen Einfluss.
Welcher Anlass vorliegt, steht im Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde. Daraus ergeben sich Fragestellung und Nachweise.
Ab 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine MPU an, bei wiederholter Auffälligkeit auch unterhalb dieser Grenze. Gegenstand der Begutachtung ist das Trinkverhalten vor und nach dem Vorfall.
Cannabis, Amphetamine, Kokain, Opiate und andere Substanzen. In den meisten Fällen ist ein Abstinenznachweis über sechs oder zwölf Monate erforderlich.
Bei acht Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen. Für die Neuerteilung verlangt die Behörde in der Regel ein positives Gutachten.
Nötigung, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Gewaltdelikte im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.
Urinscreenings über sechs oder zwölf Monate oder Haaranalysen, abhängig von Anlass und Fragestellung. Programm und Startzeitpunkt klären wir vor der Anmeldung.
Eine MPU ist auch ohne bisherige Fahrerlaubnis möglich, etwa nach Fahren ohne Fahrerlaubnis oder nach Drogenauffälligkeiten.
Die Anlässe mit Fragestellung und Nachweisen im Einzelnen: Anlässe einer MPU
Alle Termine finden als Einzelgespräch statt, in der Frankfurter Allee 57 in Eberswalde.
Nicht Gegenstand der Beratung
Die Begutachtung selbst nimmt eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung ab, etwa TÜV oder DEKRA. Wir erstellen keine Gutachten, übermitteln nichts an diese Stellen und sagen kein Ergebnis zu.
Abstinenzprogramme und Laborleistungen rechnen die jeweiligen Anbieter direkt mit Ihnen ab. Für Fragen zu Bescheid, Fristen oder Widerspruch ist eine Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht zuständig.
Das hängt vom Anlass ab. Ist ein Abstinenznachweis erforderlich, bestimmt dessen Laufzeit von sechs oder zwölf Monaten den Zeitrahmen. Bei Punkte- und Straftatenfällen ist der Zeitraum kürzer.
Eine Einschätzung für Ihren Fall erhalten Sie im Erstgespräch.
Ja. Die Begutachtung ist kostenpflichtig, und ein negatives Gutachten wird zur Akte genommen. Bei einem weiteren Versuch fallen die Kosten erneut an.
Nein. Das Gutachten erstellt die Begutachtungsstelle. Wir haben auf das Ergebnis keinen Einfluss und sagen es deshalb nicht zu.
Nein. Inhalte aus der Beratung gehen weder an die Fahrerlaubnisbehörde noch an die Begutachtungsstelle oder an Dritte.
Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Sitzungen. Die vollständigen Konditionen erhalten Sie im Erstgespräch. Pakete, die im Voraus gebucht werden müssen, gibt es nicht.
Das steht im Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde, zusammen mit der Fragestellung und der Frist. Bringen Sie dieses Schreiben zum Erstgespräch mit.
Im Erstgespräch sehen wir uns den Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde an und klären, welche Fragestellung geprüft wird, welche Nachweise nötig sind und welcher Zeitrahmen gilt.
0178 5358511